Logopädische Behandlungen setzen eine korrekt ausgefertigte ärztliche Verordnung nach Muster 14 „Heilmittelverordnung / Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie“ voraus. Weiterführende Informationen sind erhältlich bei der KV Berlin. Fehlerhafte Heilmittelverordnungen sind leider immer wieder Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen mit den Krankenversicherungsträgern, weil dies zum Anlass genommen werden kann, die Vergütung für gewährte Leistungen zu reduzieren. Bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen sind insbesondere die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Heilmittelrichtlinien zu beachten. Bei etwaigen Fragen zu dieser Problematik können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. |
Logopädische Praxis Kristin Körner GbR |
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